EDV-Gutachten: Informationen zu öffentlicher Bestellung und VereidigungÖffentliche Bestellung und VereidigungDie Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen nimmt europaweit zu.
Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Know-how eines deutschen
Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage: wie einen qualifizierten
Sachverständigen finden? Sachverständige: Unabhängig und unparteiischDie Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen
sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche
Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung
die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen,
dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Qualifikation: Ständig auf dem PrüfstandÖffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen. Aufgaben und Aufträge: Gutachter, Berater und SchlichterÖffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die
Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten
auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.
Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner
können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen
als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit
- etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung
der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig
installiert wurde. Gesetzgebung: Vertrauen und SicherheitWer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird. Die o.g. Informationen wurden mit freundlicher Genehmigung von übernommen. Hauptseite EDV-Gutachten / EDV-Sachverständiger: http://www.gutachten.info/ |